Der Arbeitsmarkt ruft: Vorboten eines drastischen Wandels

Auf den ersten Blick könnte es nach sozialen Wohltaten für Hartz IV – Empfänger*innen und Migrant*innen aussehen. Doch die Erklärung für manche Veränderung ist vorrangig in der sich abzeichnenden Mangelsituation von qualifizierter Arbeitskraft in den Fabriken, Supermärkten und Pflegeheimen begründet. Der Staat kommt mit neuen Schritten dem steigenden Bedarf der Unternehmen nach, dies ist eben sein Job als juristischer und finanzieller Gestalter der „Arbeitsmarktpolitik“.

Die Vorstellung, es könnte 2022 wegen Arbeitskräftemangels an den Bändern nur noch mit einer Schicht gearbeitet werden, muss in den Vorständen von VW und Co wahre Alpträume auslösen.

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat errechnet, dass bis zum Jahre 2030 etwa mindestens 500 000 zusätzliche Arbeitskräfte jährlich nach Deutschland zuwandern müssen, um den Bedarf der heimischen Industrie nach Arbeitskräften in den Fabrikhallen zu decken. Gelingt diese organisierte Zuwanderung von Fachkräften nicht in dem oben genannten Ausmaß, so droht etlichen industriellen Fertigungsbereichen am Standort Deutschland der Supergau. Die Vorstellung bei VW und Daimler könnte 2022 wegen Arbeitskräftemangels an den Bändern nur noch mit einer Schicht (jetzt dreischichtig) gearbeitet werden, muss in den Vorständen von VW und Co wahre Alpträume auslösen. Die in Gewerkschaften organisierte Mangelware Arbeitskraft hätte traumhafte Bedingungen in Lohnverhandlungen. Drastische Umsatzrückgänge, hunderte Milliarden Abschreibungen auf ungenutzte Industrieanlagen, Milliardenverluste und herbe Rückschläge im internationalen Konkurrenzkampf wären die Folge.

Im Sommer 2011 schrieb Daimler Chef Zetsche einen Brief an Kanzlerin Merkel in dem er beklagte, dass es in der Bundesrepublik zahlreiche junge Menschen mit guten Deutschkenntnissen und Schulabschlüssen gäbe, die jedoch von der Industrie nicht in dreijährigen Ausbildungen aufgenommen werden könnten. Sie lebten seit vielen Jahren in der BRD, sind hier zur Schule gegangen. Mit einjähriger Duldung oder einem anderen auf zumeist 2 Jahre begrenzten Aufenthaltstiteln ist rechtlich der Abschluss einer dreijährigen Ausbildung nicht möglich. Die Antwort aus Berlin kam schnell. Es wurde der § 25a in das Aufenthaltsgesetz eingeführt, der es auch Kindern von Migranten ab dem Alter von 15 Jahren und 8-jährigem Schulbesuch ermöglicht, ihren Aufenthalt zu verfestigen. Kurz danach wurde auch die Einbürgerung für eben diese Gruppe der jungen Menschen in Ausbildung, Studium und Schule bis zum Alter von 27 Jahren erleichtert. Bei ihnen wird auf den sonst obligatorischen Nachweis, mindestens 5 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt zu haben und den Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen (SGB II und SGB XII) bestreiten zu können verzichtet. Für die Betroffenen eine deutliche Verbesserung.

Die Reform des Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015 enthält eine interessante Veränderung. ZuwanderInnen die einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 4 a und Abs. 4b sowie §25 Abs. 5 besitzen, dies sind überwiegend Menschen nach längerem Aufenthalt, sollen zukünftig nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden, wenn sie denn keine anderen Einkünfte haben, sondern nach dem SGB II(Hartz IV). Die das Geld nach dem AsylblG auszahlenden kommunalen Sozialämter verfügen über keine Arbeitsvermittlung. Bewerbungszwang, eine Verpflichtung sich bei einem bestimmten Unternehmen vorzustellen oder gar Finanzmittel für Maßnahmen und Weiterbildungen gewähren und Sanktionen bei Arbeitsverweigerung verhängen, dies können nur die Jobcenter leisten.

Der Staat sichert sich mit diesem „Ämterwechsel“ den Zugriff auf die Arbeitskraft von ca. 200 000 tausend Menschen. In die gleiche Richtung zielen die Veränderungen im Recht der Arbeitserlaubnisse. Gibt es jetzt noch den gestaffelten Zugang zum Arbeitsmarkt, so soll zukünftig nach wenigen Monaten allen Flüchtlingen jegliche Erlaubnisbeschränkung entfallen. Auch die Abschaffung der Residenzpflicht trägt der Notwendigkeit der flexiblen, an jedem Ort in Deutschland verfügbaren Arbeitskraft Rechnung.

Optimierung von Hartz IV

Grundleistungen für Erwerbslose in modernen kapitalistischen Gesellschaften haben den Sinn, die Reproduktion der Ware Arbeitskraft sicherzustellen. LohnarbeiterInnen sollen bei zeitweiliger Erwerbslosigkeit nicht nur nicht verhungern, da ein späterer Einsatz als Arbeitskraft möglich sein soll, sondern sie sollen auch in der Lage sein, die nächste Generation von LohnarbeiterInnen zu gebären und aufzuziehen.
In modernen kapitalistischen Gesellschaften ist nicht nur der Erhalt der bloßen Muskelkraft durch die Mindestleistungen (Wohnung, Kleidung und Lebensmittel) abzudecken, sondern auch ein gewisses Mindestmaß an Bildung, Kommunikations-, und Kooperationsfähigkeit.
Die Hartz IV Kritiker*innen von Links haben mit Recht immer behauptet, dass die Regelleistungen nicht reichen, um sich gesund zu ernähren. Die Deckelung der Mietkosten führen zu Gettobildung und mieser Unterbringung von Kindern (zu dritt in einem Kinderzimmer) reduziert die Lernfähigkeit und es findet ein sozialer Ausgrenzungsprozess statt, der zur Abkoppelung von gesellschaftlichen Standards führt.
Dies haben die Bundesregierungen nach 2003 nie eingestanden, aber durch faktisches Handeln belegt. Frau von der Leyen, noch als zuständige Ministerin, führte das Bildungs- und Teilhabe Paket für Menschen im Bezug von Wohngeld, Hartz IV und dem AsylblG ein. Danach ist die Förderung von Schulmittagessen, von Sportverein oder Musikschule (10 Euro monatlich) Klassenfahrten etc. und die Förderung von Schulmaterial vorgesehen. Faktisch stellt das Bildungs- und Teilhabepaket eine indirekte Regelsatzerhöhung von durchschnittlich 50 Euro monatlich für SchülerInnen im Alter zwischen 10 und 18 Jahren dar. Diese Nachbesserung von Hartz IV sieben Jahre nach der Einführung ist ein stillschweigendes Eingeständnis, dass mit den ursprünglichen normalen Regelleistungen für Kinder und Jugendliche die Erziehung von arbeitsfähigem LohnarbeiterInnennachwuchs nicht möglich war.

Mit geringeren Sanktionstrafen zu mehr Arbeitsmarktnähe

Die jetzigen Sanktionsregelungen im SGB II erlauben die vollständige Kürzung aller Leistungen, also auch der Mietzahlungen. Viele von den Totalsanktionen betroffene Menschen haben ihre Wohnung verloren, (Nach zwei Monaten Mietrückstand ist für Vermieter*innen die fristlose Kündigung möglich) Obdachloseneinrichtungen haben nach der Hartz IV Einführung einen sprunghaften Anstieg der jungen Obdachlosen verzeichnet. Der Schuldenstand der Sanktionierten ist erheblich gestiegen, Schufaeinträge verhindern die Anmietung von neuen Unterkünften oder die Wiederherstellung von Strom und Wasserbelieferung. Konten gehen als Folge von Überschuldung und Pfändungen verloren. Ohne Wohnung und Konto kein Job.
In sehr großer Zahl sind insbesondere junge Menschen „ausgestiegen“. Sie leben bei Freunden und Bekannten oder werden von den Familien durchgefüttert. Sie gehen nicht mehr zu den Jobcentern und schlagen sich mit Schwarzarbeit durch oder verdienen ihr Geld mit nach dem Strafgesetzbuch nicht zulässigen Tätigkeiten.

 In vielen Betrieben läuft die Erwirtschaftung von Profiten nicht rund, weil es an ausbeutungsfähigen und ausbeutungsbereiten Lohnarbeiter*innen fehlt.

Ein zu großer Teil der Totalsanktionierten hat sich nicht wie ursprünglich gewollt, bettelnd vor die Niedriglohnjobangeboten von Leiharbeitsfirmen gestellt und den Vorgaben des Gesetzes „jeden Job“ anzunehmen, gehorcht.
Da sich in der Bundesrepublik nach 10 Jahren Hartz IV und Agenda 2010 der Niedriglohnsektor etabliert hat und mit dem Niedrig / Mindestlohn von 8,50 auch nach unten, unterhalb der Armuts- und Hartz IV Grenze, geregelt wurde, kommt es den Herrschenden jetzt nicht mehr auf die weitere Absenkung der Löhne innerhalb des Niedriglohnsektors an, sondern darauf jede und jeden für den Ausbeutungsbetrieb zu mobilisieren. Denn in der Tat in vielen Betrieben läuft die Erwirtschaftung von Profiten nicht rund, weil es an ausbeutungsfähigen und ausbeutungsbereiten Lohnarbeiter*innen fehlt. Da ist der Staat gefordert, seine Arbeitsmarktpolitik nachzujustieren und neue Arbeitskraft zu mobilisieren.
Da ist die Reduzierung der Sanktionen auf die 30 Prozent Höchstgrenze für jedes „Vergehen“ ohne jegliche Kürzungen bei Miete und Heizung und die Abschaffung des Sondersanktionsrechts für unter 25-jährige wie jetzt vorgeschlagen und auch schon von Frau Nahles angekündigt, ein Schritt des Staates für den Arbeitsmarkt die stille Reserve der Abgetauchten zu erschließen und nicht erneut „Aussteiger“ zu produzieren.
Selbst die in den ersten Hartz IV Jahren als massenhaftes Zwangsmittel genutzten „Ein-Euro-Jobs“ haben jetzt ihre Schuldigkeit getan. Training für den Niedriglohn braucht es nicht mehr, dieser ist längst etabliert und hat seine Eigendynamik entwickelt. „Ein-Euro-Jobs“ sind jetzt eher hinderlich und störende Wärmestuben auf dem Weg in echte Lohnarbeit. Die Forderung der „Erwerbslosenbewegung“ nach Abschaffung der „Ein-Euro-Jobs“ wird sich erfüllen, allerdings aus gänzlich anderen Motiven.

Zweifler*innen mögen jetzt argumentieren, angesichts der 3 Millionen offiziell gezählten Erwerbslosen seien die oben genannten Annahmen spekulativ. Hiergegen ist einzuwenden, dass sich die Struktur der erwerbslos gemeldeten Menschen in den letzten Jahren erheblich gewandelt hat. Der Anteil älterer Erwerbsloser oder solcher, die mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen auf den Bescheid von Alters- und insbesondere der Erwerbsminderungsrente warten, ist gestiegen. Da vielerorts in den Betrieben mit starkem „Verschleiß“ ausgebeutet wird, was sich in der Zunahme, insbesondere von psychischen Erkrankungen ausdrückt, gibt es Viele, die nur sehr eingeschränkt arbeiten können und bei den ganz Jungen macht sich eben auch bemerkbar, dass bei völliger Verarmung und das dreigliedrige Schulsystem nicht ausreicht, motivierten und trainierten Nachwuchs zur Verfügung zu stellen. Die Jobcenter stufen ihre „Kunden“ nach verschiedenen Kategorien ein. Die Gruppe der „arbeitsmarktnahen Kunden“ ist erheblich geschrumpft. Geblieben sind die, die erhebliche Vermittlungshemmnisse aufweisen und zum Teil faktisch nicht vermittelbar sind. Ca. zwei Drittel der 3 Millionen offiziellen Erwerbslosen sind gar nicht vermittelbar.

Berufsagentur is watching you

Mit Jugendberufsagenturen soll jetzt gezielt jede SchulabgängerIn der Weg in den geordneten Ausbeutungsbetrieb der Lohnarbeit geebnet werden. Jugendämter, Agentur für Arbeit, Schulen und Meldeämter erfassen jede/n.
Einige Schulbehörden unter Anleitung und Betreuung der Bertelsmann Stiftung sind da schon einen Schritt voraus. In Modellprojekten wird bereits die Berufsorientierung ab der 8. Klasse geübt. Ziel ist auch hier die flächendeckende Einführung insbesondere in “benachteiligten“ Stadtteilen. Keine/r soll der Ausbeutungsobliegenheit entkommen. Bald wird es auch dort einen Außendient geben. Der Jobhunter klingelt an der Haustür.
Rufe nach mehr ausbeutungsfähigem Personal wurden bereits in den vergangenen Jahren laut.
Im April 2012 sahen sich der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) veranlasst in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Einführung des Betreuungsgeldes zu polemisieren. Darin hieß es „Ein Betreuungsgeld wäre ein neuer Anreiz zum Ausstieg aus dem Beruf und würde das Problem des Fachkräftemangels weiter verschärfen.“ Kritik des Betreuungsgeldes als „Herdprämie“ findet sich in dem Papier nicht. Mit gleicher Intention erfolgte im Januar 2014 wieder eine gemeinsame Erklärung von DGB und BDA zur Einwanderungspolitik. Darin wird die Erleichterung der Zuwanderung von nützlichen Fachkräften gefordert. Wer in der jetzigen Situation die nützliche Fachkraft anwerben will und zum Thema Flucht schweigt, stellt sich faktisch auf das Niveau von Sarrazin und unterscheidet sich von letzterem allenfalls im Sprachgebrauch.
Für Gewerkschaften, die die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, ergäbe sich jetzt die Chance „einen kräftigen Schluck aus der Lohnpulle“ zu nehmen. Aber da hat das Kapital vom DGB nichts zu befürchten und so wird es denn der Einzelnen vorbehalten bleiben zu rufen „Hey Boss – ich brauch mehr Geld“. Es ist aus Sicht des Kapitals durchaus sinnig, jetzt gesetzliche Grundlagen zur Streikeinschränkung mittels Tarifeinheitsgesetz festzuzurren, um dem langjährig bewährten DGB das Monopol zum Lohnverzicht zu sichern. 

Die „Gefahr“ besteht zukünftig nicht mehr in Arbeitslosigkeit sondern in der 45 Stunden Woche, der Arbeit bis 75 und dem Karoschi Tod.


Die Horrorszenarien der Unternehmen müssen gewaltig sein. In den nächsten 15 Jahren bedarf es der Zuführung von 5-7 Millionen qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland, um den Bedarf der Industrie und der Wirtschaft zu decken. Die Leute würden Toyotas und Peugeots kaufen weil VW und BMW wegen Arbeitskraftmangel nicht liefern können. Riesige Produktionsanlagen von hunderten Milliarden Euro müssten stillgelegt und abgeschrieben werden. Dem Staat gehen die Steuereinnahmen zurück. Die bisherigen Anstrengungen einen profitablen Niedriglohnsektor zu entwickeln wären in Gefahr. Je knapper die Arbeitskraft – desto teurer. Man stelle sich folgende Anzeige vor: Maschinenbauer sucht Job – Mindestgebot 7000 Euro monatlich.

Die klugen Partei-, und Kapitalstrategen haben dies erkannt. Es bedarf für den Standort Deutschland der Masseneinwanderung von 7 – 8 Millionen Arbeitskräften zuzüglich der Familiengehörigen. Und die sollen Qualifikationen für ein hochentwickeltes Industrieland mitbringen. Das Einwanderungsmodell in Kanada funktioniert nach diesem Prinzip. Da sind sich von AfD-Lucke, SPD, den Grünen, DGB und Kapitalverbänden alle einig. Einzig ein paar Lederhosenträger der CSU haben den Schuss noch nicht gehört. Und alle haben ein riesiges Problem: Wie bringen sie es den Untertanen und WählerInnen schonend bei, dass sie alle neue Nachbarn und Konkurrenten bekommen werden. Da wurde denn auch die PEGIDA als zentrales Hindernis ausgemacht, die entsprechende Panik in der staatstragenden Politik auslöste.
Dementsprechend ist die Entwicklung einer Willkommenskultur für ZuwanderInnen ein zentrales Staatsziel. Plumper Rassismus und Forderungen nach Zuwanderungsstopp gefährden den Standort.

Allerdings ist die staatstragende Politik auch in einem anderen Punkt einig. Zuwandern dürfen nur die Nützlichen. Dementsprechend werden gleichzeitig die Asylgesetze verschärft, um den unerwünschten, nicht produktiv einsetzbaren Flüchtlingen schnellsten den Heimflug zu organisieren. An den Außengrenzen der EU werden die Grenzbefestigungen verstärkt und es werden weiterhin Menschen im Mittelmeer ertrinken. In den Flüchtlingslagern des Libanon und Irak/Kurdistan werden Kontingentflüchtlinge aus Syrien schon jetzt nach Nützlichkeit aussortiert. Die ÄrztIn darf kommen, der Olivenbauer muss bleiben.

Auch auf die verbleibenden arbeitsfähigen Inländer im Hartz IV Bezug wird der Druck steigen. Den Mangel an Jobs werden sie nicht mehr anführen können, um die mickrigen Hartz IV Staatszuschüsse zu rechtfertigen. Wenn Bosch schon 70igjährige Rentner an die Werkbänke zurückholt um die nationale, steuergenerierende Produktion sicherzustellen, wird aus dem „faulen Hartzer“ schnell ein Abtrünniger, der sich seiner nationalen Aufgabe, der Erfüllung der Arbeitspflicht entziehen will.

Die „Gefahr“ besteht zukünftig nicht mehr in Arbeitslosigkeit sondern in der 45 Stunden Woche, der Arbeit bis 75 und dem Karoschi Tod. Die Unterordnung jeglichen kulturellen Bedürfnissen unter die kapitalistische Verwertungslogik, sowohl als KonsumentIn aber vor allem als Arbeitskraft wird neue, bisher nur aus Geschichtsbüchern bekannte Orgien feiern.
AktivistInnen in sozialen Bewegungen ist dringend angeraten, ihre Standortbestimmung zu überdenken.