Rassistisches Handeln und Parolen im Sozialamt Bremen Nord

Das Amt für Soziale Dienste in Bremen Nord – Abteilung wirtschaftliche Hilfen – zuständig für die Auszahlung von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, also in der Regel für RentnerInnen mit geringer Rente und nicht erwerbsfähige oder kranke Personen war in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten.
Monatelange Bearbeitungszeiten, fehlenden Überweisungen von Mieten oder Energiekosten führten schon zu Kündigungen der Wohnungen und Stromabschaltungen. Viele Berechtigte mussten sich die gesetzlich verbrieften Leistungen mittels des Sozialgerichts erstreiten. Immer wieder wurde von Politik und Amtsleitungen Abhilfe versprochen.
Maßgeblichen Anteil an dieser Misere haben sicherlich die von den Bremer Regierungen der letzten beiden Jahrzehnte durchgesetzten Personaleinsparungen.
Jetzt sind jedoch einige MitarbeiterInnen im Amt selbst in übelster Weise auf rassistisch motivierte Schuldzuweisung übergegangen. In den letzten Wochen wurden zahlreichen älteren deutschen RentnerInnen mitgeteilt, –

„die Bearbeitung müsse warten, jetzt seien zuerst die Flüchtlinge dran“.

Nun ja, aus einigen Sammelunterkünften wurde uns berichtet, dass dort die Auszahlung des Taschengeldes nicht funktioniert.
Freiwillige Mehrarbeit wird im Sozialamt Bremen Nord jedoch gern gemacht, wenn es darum geht Flüchtlinge zu schikanieren. Vor ein paar Wochen wurden einer jungen Frau mit zwei Kindern und Duldungsstatus, die sich seit 15 Jahren in Deutschland aufhält und gerade nach Bremen gezogen ist, die Leistungen für sich und die Kinder gekürzt. Diese Leistungskürzungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts zulässig. Diese junge Frau kam jedoch mit Leistungsbescheiden nach Bremen, die für sie und alle Kinder keine Leistungskürzungen vorsahen. Daraus hätte jede/r Beamte im Sozi die Schlussfolgerung ziehen müssen: Ein Grund für eine neuerliche Kürzung liegt nicht vor.
Diese willkürliche Kürzung wurde mit Hilfe des BEV innerhalb einer Woche vom Sozialgericht kassiert. Diese rechtswidrigen Kürzungen bei Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz stellen MitarbeiterInnen des BEV seit Jahren fest. Mit Regelmäßigkeit werden diese Kürzungen vom Sozialgericht untersagt. Einige MitarbeiterInnen und Vorgesetzte scheinen sich einig zu sein. Nicht jedes Kürzungsopfer erkennt die Schikane und wehrt sich.